|
Die Verleihbedingungen für
Bildungsmedien sind unterschiedlich, je nachdem, von welchem
unserer Partner das Medium kommt:
Landesfilmdienst
Rheinland-Pfalz e.V. (LFD)
Verleih i.d.R. kostenlos
(Rückversandkosten sind vom Entleiher zu tragen), Verleihdauer
nach Vereinbarung.
Bundesverband
Jugend und Film e.V. (BJF)
Verleih von Kinder- und Jugendfilmen
auf DVD, BluRay und 16mm an Mitglieder und Nichtmitglieder zu
unterschiedlichen Kostenbeiträgen
AV-Medienzentrale Mainz (AVMZ)
Kostenfreier Verleih vorrangig an Entleiher
aus dem kirchlichen Bereich der Diözesen Fulda, Limburg,
Mainz, Speyer und Trier
filmothek
der jugend e.V.
Verleih vornehmlich an nicht-gewerbliche Spielstellen
in NRW gegen Kostenbeiträge

Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz e. V.
Verleihbedingungen
1. Entleiher
2. Bestellung
3. Verleihzeit
4. Verleihkosten
5. Terminbestätigung
6. Versand
7. Vorführung
8. Geräteverleih
9. Berichterstattung
10. Rücksendung
11. Haftung
12. Gema
13. Ersatzansprüche
14. Berechnung entstehender Kosten
15. Ausschluß vom Verleih
16. Gültigkeit
17. Anerkennung der Verleihbedingungen
18. Erfüllungsort
1. Entleiher
Der Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz e.V. verleiht an alle
seine Mitglieder sowie an alle Einrichtungen, Gruppen, Verbände,
Firmen und Einzelinteressenten, die Medien zur Information
oder in der Freizeit-, Bildungs- und Erziehungsarbeit einsetzen.
Für Nichtmitglieder (Entleiher, die nicht über Landkreise,
kreisfreie Städte oder Verbände Mitglieder im LFD
sind) werden für einige Medien Kostenbeiträge erhoben.
Einzelheiten dazu sind in den LFD-Geschäftsstellen zu
erfragen. Wir verleihen nicht an gewerbliche Vorführer.
2. Bestellung
Bestellungen - persönlich, schriftlich, telefonisch,
per Fax oder E-mail - möglichst frühzeitig mit folgenden
Angaben: Kunden-Nummer (sofern bereits vorhanden), Anschrift
(einschließlich Tel.-Nr. und ggf. E-mail-Adresse), Landkreis,
Titel und Medien-Nummer (falls bekannt), Ersatztitel oder
thematischer Schwerpunkt, gewünschte Einsatzzeit ohne
Berücksichtigung der Versandlaufzeiten und Ersatztermin.
3. Verleihzeit
Die übliche Verleihzeit für die Medien beträgt
- außer bei Spielfilmen - in der Regel eine Woche. Sonderregelungen
oder Verlängerungen sind nach Absprache möglich.
Den Wunsch nach Verlängerung bitte frühzeitig, spätestens
einen Tag vor dem vereinbarten Rückgabetermin anmelden.
Ggf. erfolgt eine Nachberechnung zusätzlicher Kostenbeiträge.

4. Verleihkosten
Der Verleih von Sachfilmen (auf VHS, DVD und CD-Rom) ist kostenlos,
ebenso der Verleih aller Kurzfilme und einiger längerer
16 mm-Filme. Die Spielfilme des LFD Rheinland-Pfalz, bei denen
im Katalog auf eine Gebühr hingewiesen wird, werden innerhalb
Rheinland-Pfalz für € 20,00 pro erstem Einsatztag
verliehen, der zweite Tag kostet € 15,00, für eine
Woche erheben wir € 45,00. Außerhalb der Grenzen
von Rheinland-Pfalz beträgt dieser Kostenbeitrag für
den ersten Tag € 40,00, für den zweiten Tag €
30,00 und für eine Woche € 90,00. Die Kostenbeiträge
werden auf der Terminbestätigung ausgewiesen und in Rechnung
gestellt. Abholer können bei Abholung der Lieferung auch
bar bezahlen, hierbei entfällt die Bearbeitungsgebühr
von € 3.50.
Für Medien mit Videma-Lizenzen gelten
gesonderte Verleihbedingungen. Der Verleih der Medien ist
kostenfrei, für die Lizenz zur nichtgewerblichen öffentlichen
Vorführung ist eine Gebühr von 13,- € je Vorführung
zu entrichten. Die Vorführlizenzen können über
alle Geschäftsstellen des Landesfilmdienstes erworben
werden. Weitere Infos zur Videma und des Medienangebotes unter
www.videma.de
5. Terminbestätigung
Die Terminbestätigung geht dem Besteller in der Regel
umgehend nach der Bestellung schriftlich zu. Bitte kontrollieren
Sie die darin enthaltenen Angaben und reklamieren Sie etwaige
Fehler umgehend.
6. Versand
Der Versand erfolgt unfrei, in der Regel per Post oder Versandunternehmen
auf Rechnung. Bei Rechnungsstellung wird eine Aufwandsentschädigung
von € 3,50 erhoben. Einzelne Kurzfilme und Videokassetten,
DVDs und CDs versenden wir als Brief oder Postpäckchen,
wobei wir um Portoerstattung bitten. Die rechtzeitige Absendung
wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die
Kopien pünktlich vom Vorentleiher zurückkommen.
Bei evtl. verspäteter Ankunft am Bestimmungsort ist Annahmeverweigerung
nicht statthaft, die Sendung ist anzunehmen und fristgerecht
bzw. unverzüglich zurückzusenden. Dem Besteller
wird anheimgestellt, beim zuständigen Versanddienst Regressansprüche
geltend zu machen.

7. Vorführung
Die Medien sind für nichtgewerbliche öffentliche
Vorführungen oder für den privaten Gebrauch bestimmt.
Bei Spielfilmen ist eine öffentliche Werbung aus Wettbewerbsgründen
nicht gestattet. Die Medien dürfen nur von ausgebildeten
und geübten Vorführern auf einwandfreien Geräten
eingesetzt werden. Die Medien dürfen nicht verändert
werden. Filmgeräte sind vor und nach jeder Veranstaltung
gründlich zu reinigen. Bei jedem Kopienwechsel ist der
Filmkanal zu säubern. Filmrisse dürfen nur ordnungsgemäß
mit Klebepresse und Filmkitt behoben werden. Abgerissener
Vor- und Nachspann bzw. Teile des Films sind ordnungsgemäß
zu kleben oder mit der Kopie zurückzugeben. Bei Perforationsschäden
an Filmkopien dürfen keine weiteren Vorführungen
erfolgen. Filme müssen nach der Vorführung auf ihre
Spule auf Anfang zurückgespult werden (Grünfilm
außen) und werden in die Dose gelegt; der Filmanfang
ist mit Klebestreifen zu befestigen. Videokassetten sind zurückzuspulen
und in die Originalhülle zurückzulegen. Mängel
und Schäden, die nicht behoben werden können, bitten
wir - auch im Interesse aller anderen Entleiher - auf dem
Rückgabeschein anzugeben, damit sie von uns behoben werden
können oder die Kopie für den Verleih gesperrt werden
kann. Sowohl für die 16 mm-Filme als auch für alle
anderen Medienarten besteht absolutes Kopierverbot. Ein Verstoß
hiergegen verletzt das Urheberrecht und hat strafrechtliche
Konsequenzen.
8. Geräteverleih
Projektoren (Video / DVD-, 16mm- und Diaprojektoren), Videorekorder,
DVD-Player und andere Geräte können Sie gegen einen
entsprechenden Kostenbeitrag ebenfalls in unseren Geschäftsstellen
entleihen. Die Verleihbedingungen hierzu erfragen Sie bitte
bei unseren Geschäftsstellen oder entnehmen Sie diese
dem Internet (www.lfd-rlp.de) Ein Versand der Geräte
ist nicht möglich, sie müssen in den Geschäftsstellen
abgeholt werden.
9. Berichterstattung
Den ausgefüllten Rückgabeschein müssen Sie
bei der Rücksendung der Medien unbedingt beifügen.
Tragen Sie bitte für jedes Medium einzeln die Gesamtzahl
der Vorführungen und der Besucher ein und unterschreiben
Sie bitte mit Ort und Datum. Auch Eigensichtungen durch den
Entleiher vor dem Einsatz eines Filmtitels gelten als Vorführung
und sind mitzuberücksichtigen. Für die gezielte
Pflege und Weiterentwicklung unseres Medienangebotes ist das
Ausfüllen der Rubrik Feedback von großer Bedeutung.

10. Rücksendung
Die Rücksendung erfolgt unter Beifügung des ausgefüllten
Rückgabescheins nach Maßgabe der in der Terminbestätigung
festgelegten Modalitäten:
- pünktlich zum Rückgabetermin (oder
früher, nach Möglichkeit sofort nach dem letzten
Einsatz)
- sorgfältig verpackt in den Versandkoffern
des Landesfilmdienstes
- bei Versand per Post müssen unsere Koffer
mit Papier eingepackt werden, da sonst von der Post ein
Sperrgutzuschlag
- nachträglich erhoben werden kann
- die Sendung ist frei an uns zurückzusenden
- Videokassetten per Brief oder Päckchen
(unter Beifügung des Portos für den Hinversand
in Briefmarken)
oder persönlich während der Geschäftszeiten
und immer an die LFD-Geschäftsstelle, welche geliefert
hat.
Besondere Anweisungen bitten wir im Interesse
aller Entleiher genauestens auszuführen.
11. Haftung
Der Entleiher haftet für alle Schäden und Verluste
von der Absendung bzw. Abholung bis zum Wiedereintreffen beim
Verleih.
12. Gema
Evtl. für Vorführungen fällig werdende Gema-Tantiemen
sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch
den Veranstalter mit der Gema abzurechnen.
13. Ersatzansprüche
Der Verleiher haftet nicht bei Lieferbehinderungen infolge
höherer Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger
Rückgabe seitens des Vorspielers oder für von diesem
verursachten Schäden. Entleiher, die die Verleihbedingungen
nicht einhalten, haben ggf. mit Schadensersatzanprüchen
seitens des Nachspielers zu rechnen.

14. Berechnung entstehender Kosten
Um- und Abbestellungen von bestätigten Terminen werden
bei kostenpflichtigen Medien mit einer Gebühr von
€ 7,50 berechnet. Wird der Rückgabetermin nicht
eingehalten, werden bei kostenpflichtigen Arbeitsmedien die
üblichen Kostenbeiträge berechnet. Der Tag der persönlichen
Rückgabe bzw. das Stempeldatum der Auslieferungsstelle
ist für die Berechnung maßgeblich. Nicht abbestellte
und nicht abgeholte Sendungen werden gemäß Bestellung
wie folgt berechnet.
Vertauschte Spulen und Behältnisse werden
zum Neuwert in Rechnung gestellt. Fehlende Teile werden mit
den tatsächlichen Kosten berechnet. Der Verleiher behält
sich die Berechnung der Kosten für die Rückgabe-Anmahnung
bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen
der Nichteinhaltung von Verleihbedingungen vor (Porto, Telefon-
oder Telefaxgebühren, Material, Arbeitszeit).
15. Ausschluß vom
Verleih
Entleiher, die die Verleihregelungen nicht einhalten, werden
vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter
unsachgemäßer Behandlung der Medien und Geräten
und unpünktlicher Rückgabe.
16. Gültigkeit
Diese Verleihregelungen gelten ab 1. November 2004.
17. Anerkennung der Verleihbedingungen
Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe
der Bestellung.
18. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für den Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz
e. V. Mainz; Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig
- ebenfalls Mainz.
Mainz im Oktober 2004

|