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Die Verleihbedingungen für Bildungsmedien sind unterschiedlich, je nachdem, von welchem unserer Partner das Medium kommt:

Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz e.V. (LFD)

Verleih i.d.R. kostenlos (Rückversandkosten sind vom Entleiher zu tragen), Verleihdauer nach Vereinbarung.

Bundesverband Jugend und Film e.V. (BJF)

Verleih von Kinder- und Jugendfilmen auf DVD, BluRay und 16mm an Mitglieder und Nichtmitglieder zu unterschiedlichen Kostenbeiträgen

AV-Medienzentrale Mainz (AVMZ)

Kostenfreier Verleih vorrangig an Entleiher aus dem kirchlichen Bereich der Diözesen Fulda, Limburg, Mainz, Speyer und Trier

filmothek der jugend e.V.

Verleih vornehmlich an nicht-gewerbliche Spielstellen in NRW gegen Kostenbeiträge

 

 

Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz e. V.
Verleihbedingungen

1. Entleiher
2. Bestellung
3. Verleihzeit
4. Verleihkosten
5. Terminbestätigung
6. Versand
7. Vorführung
8. Geräteverleih
9. Berichterstattung
10. Rücksendung
11. Haftung
12. Gema
13. Ersatzansprüche
14. Berechnung entstehender Kosten
15. Ausschluß vom Verleih
16. Gültigkeit
17. Anerkennung der Verleihbedingungen

18. Erfüllungsort



1. Entleiher
Der Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz e.V. verleiht an alle seine Mitglieder sowie an alle Einrichtungen, Gruppen, Verbände, Firmen und Einzelinteressenten, die Medien zur Information oder in der Freizeit-, Bildungs- und Erziehungsarbeit einsetzen. Für Nichtmitglieder (Entleiher, die nicht über Landkreise, kreisfreie Städte oder Verbände Mitglieder im LFD sind) werden für einige Medien Kostenbeiträge erhoben. Einzelheiten dazu sind in den LFD-Geschäftsstellen zu erfragen. Wir verleihen nicht an gewerbliche Vorführer.


2. Bestellung

Bestellungen - persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-mail - möglichst frühzeitig mit folgenden Angaben: Kunden-Nummer (sofern bereits vorhanden), Anschrift (einschließlich Tel.-Nr. und ggf. E-mail-Adresse), Landkreis, Titel und Medien-Nummer (falls bekannt), Ersatztitel oder thematischer Schwerpunkt, gewünschte Einsatzzeit ohne Berücksichtigung der Versandlaufzeiten und Ersatztermin.


3. Verleihzeit
Die übliche Verleihzeit für die Medien beträgt - außer bei Spielfilmen - in der Regel eine Woche. Sonderregelungen oder Verlängerungen sind nach Absprache möglich. Den Wunsch nach Verlängerung bitte frühzeitig, spätestens einen Tag vor dem vereinbarten Rückgabetermin anmelden. Ggf. erfolgt eine Nachberechnung zusätzlicher Kostenbeiträge.


4. Verleihkosten
Der Verleih von Sachfilmen (auf VHS, DVD und CD-Rom) ist kostenlos, ebenso der Verleih aller Kurzfilme und einiger längerer 16 mm-Filme. Die Spielfilme des LFD Rheinland-Pfalz, bei denen im Katalog auf eine Gebühr hingewiesen wird, werden innerhalb Rheinland-Pfalz für € 20,00 pro erstem Einsatztag verliehen, der zweite Tag kostet € 15,00, für eine Woche erheben wir € 45,00. Außerhalb der Grenzen von Rheinland-Pfalz beträgt dieser Kostenbeitrag für den ersten Tag € 40,00, für den zweiten Tag € 30,00 und für eine Woche € 90,00. Die Kostenbeiträge werden auf der Terminbestätigung ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Abholer können bei Abholung der Lieferung auch bar bezahlen, hierbei entfällt die Bearbeitungsgebühr von € 3.50.

Für Medien mit Videma-Lizenzen gelten gesonderte Verleihbedingungen. Der Verleih der Medien ist kostenfrei, für die Lizenz zur nichtgewerblichen öffentlichen Vorführung ist eine Gebühr von 13,- € je Vorführung zu entrichten. Die Vorführlizenzen können über alle Geschäftsstellen des Landesfilmdienstes erworben werden. Weitere Infos zur Videma und des Medienangebotes unter www.videma.de

5. Terminbestätigung
Die Terminbestätigung geht dem Besteller in der Regel umgehend nach der Bestellung schriftlich zu. Bitte kontrollieren Sie die darin enthaltenen Angaben und reklamieren Sie etwaige Fehler umgehend.


6. Versand
Der Versand erfolgt unfrei, in der Regel per Post oder Versandunternehmen auf Rechnung. Bei Rechnungsstellung wird eine Aufwandsentschädigung von € 3,50 erhoben. Einzelne Kurzfilme und Videokassetten, DVDs und CDs versenden wir als Brief oder Postpäckchen, wobei wir um Portoerstattung bitten. Die rechtzeitige Absendung wird gewährleistet unter der Voraussetzung, dass die Kopien pünktlich vom Vorentleiher zurückkommen. Bei evtl. verspäteter Ankunft am Bestimmungsort ist Annahmeverweigerung nicht statthaft, die Sendung ist anzunehmen und fristgerecht bzw. unverzüglich zurückzusenden. Dem Besteller wird anheimgestellt, beim zuständigen Versanddienst Regressansprüche geltend zu machen.


7. Vorführung
Die Medien sind für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen oder für den privaten Gebrauch bestimmt. Bei Spielfilmen ist eine öffentliche Werbung aus Wettbewerbsgründen nicht gestattet. Die Medien dürfen nur von ausgebildeten und geübten Vorführern auf einwandfreien Geräten eingesetzt werden. Die Medien dürfen nicht verändert werden. Filmgeräte sind vor und nach jeder Veranstaltung gründlich zu reinigen. Bei jedem Kopienwechsel ist der Filmkanal zu säubern. Filmrisse dürfen nur ordnungsgemäß mit Klebepresse und Filmkitt behoben werden. Abgerissener Vor- und Nachspann bzw. Teile des Films sind ordnungsgemäß zu kleben oder mit der Kopie zurückzugeben. Bei Perforationsschäden an Filmkopien dürfen keine weiteren Vorführungen erfolgen. Filme müssen nach der Vorführung auf ihre Spule auf Anfang zurückgespult werden (Grünfilm außen) und werden in die Dose gelegt; der Filmanfang ist mit Klebestreifen zu befestigen. Videokassetten sind zurückzuspulen und in die Originalhülle zurückzulegen. Mängel und Schäden, die nicht behoben werden können, bitten wir - auch im Interesse aller anderen Entleiher - auf dem Rückgabeschein anzugeben, damit sie von uns behoben werden können oder die Kopie für den Verleih gesperrt werden kann. Sowohl für die 16 mm-Filme als auch für alle anderen Medienarten besteht absolutes Kopierverbot. Ein Verstoß hiergegen verletzt das Urheberrecht und hat strafrechtliche Konsequenzen.


8. Geräteverleih
Projektoren (Video / DVD-, 16mm- und Diaprojektoren), Videorekorder, DVD-Player und andere Geräte können Sie gegen einen entsprechenden Kostenbeitrag ebenfalls in unseren Geschäftsstellen entleihen. Die Verleihbedingungen hierzu erfragen Sie bitte bei unseren Geschäftsstellen oder entnehmen Sie diese dem Internet (www.lfd-rlp.de) Ein Versand der Geräte ist nicht möglich, sie müssen in den Geschäftsstellen abgeholt werden.


9. Berichterstattung
Den ausgefüllten Rückgabeschein müssen Sie bei der Rücksendung der Medien unbedingt beifügen. Tragen Sie bitte für jedes Medium einzeln die Gesamtzahl der Vorführungen und der Besucher ein und unterschreiben Sie bitte mit Ort und Datum. Auch Eigensichtungen durch den Entleiher vor dem Einsatz eines Filmtitels gelten als Vorführung und sind mitzuberücksichtigen. Für die gezielte Pflege und Weiterentwicklung unseres Medienangebotes ist das Ausfüllen der Rubrik Feedback von großer Bedeutung.

 


10. Rücksendung

Die Rücksendung erfolgt unter Beifügung des ausgefüllten Rückgabescheins nach Maßgabe der in der Terminbestätigung festgelegten Modalitäten:

  • pünktlich zum Rückgabetermin (oder früher, nach Möglichkeit sofort nach dem letzten Einsatz)
  • sorgfältig verpackt in den Versandkoffern des Landesfilmdienstes
  • bei Versand per Post müssen unsere Koffer mit Papier eingepackt werden, da sonst von der Post ein Sperrgutzuschlag
  • nachträglich erhoben werden kann
  • die Sendung ist frei an uns zurückzusenden
  • Videokassetten per Brief oder Päckchen (unter Beifügung des Portos für den Hinversand in Briefmarken)
    oder persönlich während der Geschäftszeiten und immer an die LFD-Geschäftsstelle, welche geliefert hat.

Besondere Anweisungen bitten wir im Interesse aller Entleiher genauestens auszuführen.


11. Haftung
Der Entleiher haftet für alle Schäden und Verluste von der Absendung bzw. Abholung bis zum Wiedereintreffen beim Verleih.


12. Gema
Evtl. für Vorführungen fällig werdende Gema-Tantiemen sind durch den Verleih nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der Gema abzurechnen.


13. Ersatzansprüche

Der Verleiher haftet nicht bei Lieferbehinderungen infolge höherer Gewalt, unpünktlicher bzw. unvollständiger Rückgabe seitens des Vorspielers oder für von diesem verursachten Schäden. Entleiher, die die Verleihbedingungen nicht einhalten, haben ggf. mit Schadensersatzanprüchen seitens des Nachspielers zu rechnen.


14. Berechnung entstehender Kosten
Um- und Abbestellungen von bestätigten Terminen werden bei kostenpflichtigen Medien mit einer Gebühr von
€ 7,50 berechnet. Wird der Rückgabetermin nicht eingehalten, werden bei kostenpflichtigen Arbeitsmedien die üblichen Kostenbeiträge berechnet. Der Tag der persönlichen Rückgabe bzw. das Stempeldatum der Auslieferungsstelle ist für die Berechnung maßgeblich. Nicht abbestellte und nicht abgeholte Sendungen werden gemäß Bestellung wie folgt berechnet.

Vertauschte Spulen und Behältnisse werden zum Neuwert in Rechnung gestellt. Fehlende Teile werden mit den tatsächlichen Kosten berechnet. Der Verleiher behält sich die Berechnung der Kosten für die Rückgabe-Anmahnung bei Terminüberschreitung oder in anderen Fällen der Nichteinhaltung von Verleihbedingungen vor (Porto, Telefon- oder Telefaxgebühren, Material, Arbeitszeit).

15. Ausschluß vom Verleih
Entleiher, die die Verleihregelungen nicht einhalten, werden vom Verleih ausgeschlossen, insbesondere bei wiederholter
unsachgemäßer Behandlung der Medien und Geräten und unpünktlicher Rückgabe.


16. Gültigkeit

Diese Verleihregelungen gelten ab 1. November 2004.


17. Anerkennung der Verleihbedingungen
Die Anerkennung der Verleihbedingungen erfolgt mit der Aufgabe der Bestellung.


18. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für den Landesfilmdienst Rheinland-Pfalz e. V. Mainz; Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig - ebenfalls Mainz.

Mainz im Oktober 2004